Der BGH bestätigt die Rückkehrpflicht
Eine Kölner Taxigenossenschaft klagte gegen ein Unternehmen, das Uber-X-Fahrten teils über Subunternehmer ausführt. Ein Wagen hatte nach der Fahrt am Breslauer Platz gewartet. Die Unterlassungsklage hat Bestand.
BGH, Urteil vom 3.6.2026, Az. I ZR 123/25 · Pressemitteilung